R1200 Kardantunnelbruch

Diskutiere R1200 Kardantunnelbruch im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; und ich befürchtete schon - Dein Sachverstand....:rolleyes:
monochrom

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Liegt da jetzt ein Fertigungs-/Materialfehler vor oder - so tragisch diese Fälle auch sind - liegt es nicht in der Natur der Sache,
ich meine im Rahmen der Wahrscheinlichkeit, dass Fehler in der Produktion vorkommen können?

Evt dann noch im Zusammenspiel mit ungünstigen Faktoren, die zB einen Bruch begünstigen können?

Sprich, das kann doch jedem Biker mit jedem Motorrad passieren - ein Defekt eines sicherheitsrelevanten Teils?

Ich kenn das vom Radfahren her, da brechen alle Daumen lang die Rahmen...

Und da die GS das am meisten verkaufte Motorrad auf der Welt ist, kommt das (leider) auch mit der GS hãufiger vor?

Was ich meine: Gehört nicht auch dieses Risiko zum insgesamt höherem Risiko, wenn man Moped fährt?

Wenn Materialdefekte auftreten und dadurch entsteht ein Schaden, insbesondere ein gesundheitlicher, dann muss natürlich der Hersteller seiner Verantwortung gerecht werden!

Ich bin gespannt, was bei der Sache herauskommt - entspannter Mopedfahren lässt sich mit so einer Geschichte im Hinterkopf natürlich nicht...
 
*Topas*

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idR werden Teile so konstruiert, dass sie ein Mehrfaches der zu erwartenden Belastung aushalten.

Sollten Fertigungsprobleme oder besser, Quallitätsprobleme für solche Defekte verantwortlich sein, wird sich der Hersteller, besser gesagt BMW der Sache mit Sicherheit annehmen.

Rückrufe gab es da schon an anderer Stelle....

BMW hat, wie auch zB VW eigene Abteilungen und Methoden, Materialprüfungen vorzunehmen.
Das fängt bei Gaschromatografen für Ölanalysen an und endet bei eigene Röntgenabteilungen für die Prüfung von
Materialstrukturen.

Nur, geht man mit Ergebnissen nicht an die Öffentlichkeit.
 
pietch1

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idR werden Teile so konstruiert, dass sie ein Mehrfaches der zu erwartenden Belastung aushalten.....
wo hast du diese Info her?

Wären die Tunnel für die "mehrfache" zu erwartende Belastung einer GS konstruiert, wieso brechen sie dann bei

Straßenmaschienen wie die vom TE?
 
*Topas*

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wo hast du diese Info her?

Wären die Tunnel für die "mehrfache" zu erwartende Belastung einer GS konstruiert, wieso brechen sie dann bei

Straßenmaschienen wie die vom TE?
wo steht wie die gebrochenen Teile belastet wurden?

woher weiss man aus welchen Grund diese Defekte auftraten?

Ergebnisse der Material bzw. Festigkeitsgutachten?

Ohne Daten und Fakten, bleiben nur Spekulationen.....

 
teileklaus

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Bei einer ST sind keine Geländesprünge zu erwarten, aber Auslastung oder auch Überlastung durch Gepäck und Sozius?
210 KG Zuladung ? Reicht das mit Gepäck? also ich wiege mit Fahrerausrüstung 110 KG sollte meine Frau 85 KG wiegen hätten wir noch 15 KG Gepäck, wobei die Koffer mit Topkäse vl schon 10kg wiegen, dann bleibt also noch 5 KG fürs Regenzeug..
 
Bonsai

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Im XT1200 Forum, wo Rolf die Bilder auch geposted hat, kam von einem user die folgende Antwort:

"Ich habe mal ein bisschen rumgehorcht bei Bekannten, die in der GS Szene unterwegs sind. Die kannten alle diese Bilder und meistens wurden sie von ihren Händlern beruhigt mit der Aussage, das wären Einzelfälle die aufgrund mangelnder Wartung entstanden seien. Hier wird offenbar gerne argumentiert, dass bei zu wenig oder falschem Öl, die Temperaturen im Kardantrieb zu hoch werden und dadurch das Materialgefüge versprödet."

Gibt es hier jemanden, dem diese Auskunft von seinem :D gegeben wurde? Schließlich ist ja hier die GS-Szene. Mir erscheint diese Begündung ziemlich kurios, aber ich bin kein Inscheniör...:confused:

Mal davon abgesehen, dass die Kardanwelle in der Schwinge gar nicht im Öl, sondern trocken läuft!! Völlig unfachliche Aussage!!

Gruß

der Kurze
 
BMW Peter

BMW Peter

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Bei einer ST sind keine Geländesprünge zu erwarten,
Also etwas kann da nicht stimmen.

Es werden Bilder von einer R1200GS mit Kardanbruch gezeigt.

Im Text wird geschrieben es handelt sich um eine R1200ST.

Was stimmt denn nun, oder habe ich was überlesen ?
 
Classic Sport CS

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Es sind Bilder verschiedener Motorräder, hier war es eine ST.
 
RunNRG

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Der TO transferiert die mögliche Gefährdung offensichtlich auf alle BMW-Motorräder mit dem besprochenen Kardan, wobei die GS halt das Volumenmodell darstellt.

Müssen wie die K-Reihe (K1200, K1300) auch noch dazu nehmen und alle K-Treiber warnen, ihr Motorrad bloss stehenzulassen?
 
BMW Peter

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Aber die Bilder von "Kardanbruch" zeigen eindeutig seine GS.

Aber im gleichen Beitrag schreibt er von seiner ST.

Also was stimmt nun ?
 
BMW Peter

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O.K. jetzt hab sogar ich das kappiert.
 
qtreiber

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O.K. jetzt hab sogar ich das kappiert.
wirst du alt? :cool:


Ursprünglich wollte ich hier im Beitrag überhaupt nicht mehr schreiben. Macht keinen Sinn. Da hat ein Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt mehr Substanz.

Schönes Winterthema - das ausgehen wird wie das Hornberger Schießen. Wie bisher immer.

Auch nicht mit dem (Rückruf für den) Flansch im Endantrieb zu vergleichen.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn alle betroffenen Schwingen an der gleichen Stelle auf die gleiche Art brechen, dann ist das zumindest ein Zeichen, dass das der schwächste Punkt ist. (Der Kardan ist übrigens nie gebrochen! Das ist in den Augen einiger zwar nicht relevant "weil man das eben so sagt", für eine exakte Beschreibung aber wichtig.)
.
Es geht darum unter welchen Umständen das Ding brechen kann. Ob es in einer ST, GS oder sonst wo eingebaut ist, spielt dabei gar keine Rolle. Natürlich ist es eher unwahrscheinlich, dass man mit einer ST durch's Gelände hüpft, aber harte Schläge durch tiefe Schlaglöcher kombiniert mit knallhart gedämpften Federbeinen sind bei allen Typen möglich.
Sicher bin ich, dass BMW spätestens nach der zweiten Meldung dem Ganzen nachgeht. Auch wenn nach aussen "gewimmelt" wird ist es intern interessant weil alle vor US-Klagen zittern (ist zwar pervers aber ist nun mal so). Ganz pervers ist, dass man niemandem etwas zugestehen darf weil man sonst uferlose Amis an der Backe hat. Bei denen kann ja auch einer klagen der noch gar keine BMW hat, auch nie eine kaufen wird aber jetzt einen Psychoschaden hat weil ja Harley auch Probleme haben könnte. Wunderbarer weise lassen sich die meisten Psychen der Amis mit Geld vorzüglich heilen.
.
Jeder Hersteller hat eine Meldepflicht gegenüber dem KBA. Kommt er dieser nicht nach (nach Prüfung des Vorfalls), hat er in der Zukunft ein Problem weil er als unzuverlässig eingestuft wird und seine gesamten sicherheitsrelevanten Bauteile irgendwelchen Externen zur Prüfung übergeben darf. Die werden natürlich a) Geld für die Prüfung haben und wollen b) keinerlei Risiko eingehen.
.
Treten Ereignisse in einer gewissen Zahl pro Zeiteinheit auf, so fordert das KBA zuerst mal den Hersteller auf seinen Testprozess etwas "pronto" abzuwickeln, danach kommt die Aufforderung die betroffenen Kunden in die Werkstatt zu bitten (Radträger am HAG). Letztes Mittel (und der GAU für einen Hersteller) ist die Information aller eventuell Betroffenen via öffentlicher Medien (z.B. Radio).
.
Meldet "irgendwer" ein Problem qualifiziert (Fotos, Beschreibung) an's KBA, so mahlen dessen Mühlen zwar etwas langsam, doch der Hersteller wird befragt. Sagt dieser gegenüber dem KBA "haben wir noch nie gesehen" muss er vorsichtig sein. Diese Aussage, "einfach mal so" geäussert, kann zu immensem Ärger führen. Dann schon besser "ja, es sind wenige Einzelfälle bekannt, wir prüfen bereits".
.
Einarm-/Zweiarmschwinge
Darüber zu diskutieren ist müssig. Natürlich kann man Einarmschwingen filigraner ausführen und Zweiarmschwingen müssen immer Torsionskräfte aushalten. Nachdem das aber bei den Fahrwerken der letzten 20...30 Jahre kein Thema war sollte man kein Konstruktionsprinzip in Frage stellen.
Andernfalls hätte ein Unterbrecherkontakt immense Vorteile weil man eben keiner "undurchsichtigen" Zündelektronik ausgeliefert ist. In Folge sind Einspritzanlagen "des Teufels" . . . .
Zurück zu den Vorteilen der Steinzeit?
gerd
 
Rex Krämer

Rex Krämer

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Ok Bernd
zu mir;
bin 54Jare alt seit 3 Jahren Verheiratet
am 21.3.2010 ist an meiner R1200ST bei ca.70km/h die Einarmschwing gebrochen und sitze seit dem um Rollstuhl weil ich ab dem 3ten Brustwirbel gelämt bin!
Habe im Jahr 20 000 bis 25 000km auf dem Motorrad verbracht das meiste in den Alpen italiens, Österreich, Schweiz!
Hatte und habe immernoch, zur Unfallzeit eine Harley Springer diese R1200ST und eine Bimota DB2.
Zur Zeit, also schon 2011 fahre ich wieder Motorrad, eine Harley Roudking mit Beiwagen, selbst Behindertengerecht umgebaut.
https://www.youtube.com/watch?v=mwZ97IREbFA
Google; Ergo Mutmacher Harley
schau dir den Film über mich an.
Die Werkstatt steht jetzt und ich baue Motorräder Behindertengerecht um.
Was möchtest du noch wissen ?
Kannst auch mal vorbeikommen Gerichtsakten lesen!
Habe nix zu verbergen, einfach fragen!
Grüße an Alle und Bernd
Hallo Rolf,

zunächst mal tut es mir aufrichtig leid, was Dir passiert ist. Ich habe aber größten Respekt vor Dir wie Du mit Deinem Schicksal umgehst.

Ich möchte auch ein paar Anmerkungen zu dem Thema machen.
Zu aller erst ist die gebrochene Einarmschwinge ein Fahrwerksteil und somit ein Sicherheitsbauteil an einem Fahrzeug.
D.h. für den Hersteller gelten besondere Vorschriften wie auch bei Felgen, Bremsen, Bremszylindern etc. Hierzu gehört, daß alle Prozeß relevanten Prüfdokumente, Prozeßparameter, chemische Analysen des Werkstoffes sowie die Dokumentation der durchgeführten Bauteilprüfung (z.B. Röntgenprüfung inkl. Name des Prüfers für jedes Gußteil mit persönlicher Freigabe Kennzeichnung am Gußteil) 10 Jahre sicher verschlossen aufbewahrt werden müssen.
Auch Ausschußteile müssen derart verschlossen aufbewahrt werden, daß sie nicht versehentlich wieder in den Fertigungsprozeß gelangen können. Die Verschrottung/ einschmelzen dieser Teile muß unter Aufsicht des Vorgesetzten geschehen und mit Unterschrift dokumentiert sein.
Wie gesagt, all diese Dokumente müssen beim Hersteller 10 Jahre aufbewahrt werden. Und jetzt kommt's, dein Unfall war 2010. Welches Baujahr hatte Deine Maschine? Wenn nämlich bald die 10-Jahresfrist um ist, dann sind auch beim Hersteller die Dokumente weg. Und dann wird es schwierig dem Hersteller (garantiert nicht BMW sondern ein Zulieferer) irgendwelche Versäumnisse nachzuweisen.
Wenn man ganz schlechte Gedanken hat, könnte jetzt der Verdacht aufkommen, daß das Zeitschinden einen Grund hat.

Die 0,25% Silizium unterhalb der Toleranz wurde wie festgestellt? Durch Spektralanalyse oder Nasschemisch?? Es kann durchaus sein, daß die Schmelze in Ordnung war aber am Gußstück an bestimmten Stellen, einfach durch die physikalischen Gesetze bei der Erstarrung, der Siliziumgehalt etwas niederer ist.
Dafür ist er vielleicht 4cm daneben etwas höher.
Hast Du die chemische Analyse des Bauteils. Rein vom Gefühl her könnte ich mir denken, daß sie einer Felgenlegierung ähnlich ist.

Gruß
HG
 
maxquer

maxquer

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Hallo Rolf,

zunächst mal tut es mir aufrichtig leid, was Dir passiert ist. Ich habe aber größten Respekt vor Dir wie Du mit Deinem Schicksal umgehst.

Ich möchte auch ein paar Anmerkungen zu dem Thema machen.
Zu aller erst ist die gebrochene Einarmschwinge ein Fahrwerksteil und somit ein Sicherheitsbauteil an einem Fahrzeug.
D.h. für den Hersteller gelten besondere Vorschriften wie auch bei Felgen, Bremsen, Bremszylindern etc. Hierzu gehört, daß alle Prozeß relevanten Prüfdokumente, Prozeßparameter, chemische Analysen des Werkstoffes sowie die Dokumentation der durchgeführten Bauteilprüfung (z.B. Röntgenprüfung inkl. Name des Prüfers für jedes Gußteil mit persönlicher Freigabe Kennzeichnung am Gußteil) 10 Jahre sicher verschlossen aufbewahrt werden müssen.
Woher kommt das denn? Der Fahrzeugbau ist doch nach wie vor überhaupt kein gesetzlich geregelter Bereich. Jeder Heiopei kann ein Fahrzeug bauen und zulassen. Er muss nur die Typprüfung beim TÜV überwinden. Dafür brauchst Du nicht einmal ein Werkstoffprüfzeugnis, da alles noch auf Altvätersitte per Belastungstest (Bis auf die Abgastests) geprüft wird.
Es wäre schön, wenn es so wäre, wie Du es darstellst. Das ist aber nicht die Realität.
Wenn Werkstofftests 10Jahre aufbewahrt werden, ist das vielleicht Vorgabe des Herstellers, aber müssen muss er es im Fahrzeugbau nicht.

Gruß,
maxquer
 
Rex Krämer

Rex Krämer

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Woher kommt das denn? Der Fahrzeugbau ist doch nach wie vor überhaupt kein gesetzlich geregelter Bereich. Jeder Heiopei kann ein Fahrzeug bauen und zulassen. Er muss nur die Typprüfung beim TÜV überwinden. Dafür brauchst Du nicht einmal ein Werkstoffprüfzeugnis, da alles noch auf Altvätersitte per Belastungstest (Bis auf die Abgastests) geprüft wird.
Es wäre schön, wenn es so wäre, wie Du es darstellst. Das ist aber nicht die Realität.
Wenn Werkstofftests 10Jahre aufbewahrt werden, ist das vielleicht Vorgabe des Herstellers, aber müssen muss er es im Fahrzeugbau nicht.

Gruß,
maxquer

Hallo Maxquer,

also ich weiß ja nicht wieviele Heiopeis Du kennst, die Fahrzeuge bauen, aber schau Dir einfach mal eine ABE für eine Zubehöralufelge an. Dann weißt Du welcher Aufwand dahintersteckt bis die für den Strassenverkehr zugelassen wird.
Der Hersteller muß dann garantieren, daß alle Felgen die er produziert und in Verkehr bringt, der geprüften und freigegebenen entsprechen. Kommt es zu einem Schaden muß er nachweisen können, daß er nichts versäumt hat.
Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren bei Sicherheitsteilen ist so, ob Du's glaubst oder nicht.
Dies gilt z.B. nicht für Motorblöcke, Kolben, Einspritzpumpen etc.pp weil da bei einem Ausfall nicht Leib und Leben in Gefahr ist.
Meiner Meinung nach gibt es auch noch einen Unterschied zwischen Fahrzeug bauen und selbst nutzen oder bauen und durch Verkauf in den Verkehr bringen.

Gruß
HG
 
maxquer

maxquer

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Hallo Maxquer,

also ich weiß ja nicht wieviele Heiopeis Du kennst, die Fahrzeuge bauen, aber schau Dir einfach mal eine ABE für eine Zubehöralufelge an. Dann weißt Du welcher Aufwand dahintersteckt bis die für den Strassenverkehr zugelassen wird.
Der Hersteller muß dann garantieren, daß alle Felgen die er produziert und in Verkehr bringt, der geprüften und freigegebenen entsprechen. Kommt es zu einem Schaden muß er nachweisen können, daß er nichts versäumt hat.
Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren bei Sicherheitsteilen ist so, ob Du's glaubst oder nicht.
Dies gilt z.B. nicht für Motorblöcke, Kolben, Einspritzpumpen etc.pp weil da bei einem Ausfall nicht Leib und Leben in Gefahr ist.
Meiner Meinung nach gibt es auch noch einen Unterschied zwischen Fahrzeug bauen und selbst nutzen oder bauen und durch Verkauf in den Verkehr bringen.

Gruß
HG
Tut mir leid, aber das ist absoluter Quatsch. Glauben heißt nicht wissen. Natürlich bin ich als gewissenhafter Hersteller dahinter her die entsprechenden Nachweise zu haben, um mir im Fall des Falles den Rücken frei zu halten, aber ich muss es im nicht gesetzlich geregelten Bereich nicht.
Der gesetzlich geregelte Bereich, in denen ich entsprechende Nachweispflichten habe, sind der Schienenfahrzeugbau, der Schiffbau und auch der Stahlbau. Für Sonderbereiche, wie den Stahlkranbau gilt das auch, aber für den Fahrzeugbau nach StVo gilt das nicht.
Übrigens Heiopeis gibt es genug, auch wenn Du es nicht glauben magst, besonders im LKW-Aufbaubereich. Die haben großteils nicht mal geprüfte Schweißer. Die wissen überwiegend nicht einmal, was ein Betriebsfestigkeitsnachweis ist.
Ich bin im Sonderfahrzeugbau tätig, da haben die Hersteller zum Glück meistens begriffen, dass sie ohne entsprechende Herstellernachweise ihr Gelumpe nicht los werden.
Bei den Anderen geht es nur um die Marie, da kostet jeder zusätzliche Nachweis unnötig Geld und belastet den Endpreis.
Bei BMW gehe ich mal davon aus, dass sie chargenweise entsprechende Werkstofftests machen. Aber die machen sie nur für sich, um Sicherheit zu haben. Sie sind nicht verpflichtet jedes Bauteil zu testen, oder für jedes Bauteil entsprechende Werkstoffnachweise zu haben. Im gesetzlich geregelten Bereich musst Du das.

Gruß,
maxquer
 
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