
Rex Krämer
Themenstarter
Hallo Miteinander,
wir haben einen gebremsten PKW Anhänger mit Tandemachse „geerbt“. Der Anhänger ist BJ 90 aber sehr gut in Schuss, allerdings seit 2010 abgemeldet und ohne TÜV. Die Bremsen muss ich richten und die Kugel-Kupplung wechseln (Verschleißgrenze erreicht).
Die Reifen sind rissig und die Felgen ein wenig vermackt. Die Reifengröße ist 185/70R13. Das steht auch so im Brief. Dürfte ich jetzt auch Felgen mit Reifen 205/50 R16 montieren? Da hätte ich nämlich schöne Felgen mit Reifen von unserem Astra. Muss ich das eintragen lassen?
Die Sommerreifen vom Astra 235/XX stehen beim Astra auch nicht im Brief und sind erlaubt.
Wie verhält sich das beim Anhänger?
Danke vorab für sachdienliche Hinweise. Belohnung kann leider keine ausgelobt werden

Gruß HG
wir haben einen gebremsten PKW Anhänger mit Tandemachse „geerbt“. Der Anhänger ist BJ 90 aber sehr gut in Schuss, allerdings seit 2010 abgemeldet und ohne TÜV. Die Bremsen muss ich richten und die Kugel-Kupplung wechseln (Verschleißgrenze erreicht).
Die Reifen sind rissig und die Felgen ein wenig vermackt. Die Reifengröße ist 185/70R13. Das steht auch so im Brief. Dürfte ich jetzt auch Felgen mit Reifen 205/50 R16 montieren? Da hätte ich nämlich schöne Felgen mit Reifen von unserem Astra. Muss ich das eintragen lassen?
Die Sommerreifen vom Astra 235/XX stehen beim Astra auch nicht im Brief und sind erlaubt.
Wie verhält sich das beim Anhänger?
Danke vorab für sachdienliche Hinweise. Belohnung kann leider keine ausgelobt werden


Gruß HG