Selbst wenn nen Azubi so ein Fehler gemacht hat, das muß doch einer Kontrollieren. Mal angenommen der Azubi bei BMW schraubt das Vorderrad nicht fest und niemnad merkt das. Du fährst vom Hof und knallst hin. Dann freust du dich doch auch. Und nimmst den Azubi in den Arm und sagst hee.....nicht so schlimm. Ich habe es von anfang an gewußt
also diesem vergleich fehlt sogar das linke bein
wenn du einen schaden erleidest, durch den fehler eines anderen, so ist dieser
dir gegenueber zum schadenersatz verpflichtet. wahlweise durch eine leistung
in geld oder naturalrestitution (mein lieblingswort seit der sache mit der HDI),
sofern du (und jetzt kommts) einen schaden nachweisen kannst.
wenn das rad ploetzlich ohne dich weiterfaehrt, ist das recht einfach. aber wenn
du nicht nachweisen kannst wegen der batterie schon einen einbautermin
mit 1000 km anfahrt zum lieblingshaendler und ersatzfahrzeug fuer die
einbauzeit bezahlt hast, komplett nicht erstattungsfaehig und du nun auf
sage und schreibe dreiundzwoelfzig brazillion waehrungseinheiten sitzen
bleibst, dann gibts keine mark.
merke: schadenersatz bedingt immer den nachweis eines schadens, der nur
durch das eingreifen oder unterlassen dritter entstanden ist.
kaufvertraege werden muendlich, schriftlich oder durch handeln geschlossen.
dieses handeln (also "tun") ist in mehrere schritte unterteilt. zum einen nimmt
der haendler sein angebot und platziert es. nun kannst du es sehen.
invitatio ad offerendum. er laedt dich ein, ein abgebot abzugeben. also dass
du sagst: "prima, fuer 19.90 nehm ich die". nun obliegt es dem haendler mit
dir einen kaufvertrag einzugehen, naemlich indem er dir die ware uebergibt
oder das geld entgegennimmt und quittiert.
da er aber an der kasse (also der onlineshopbetreiber) rechtzeitig merkt, dass
da irgendwo ein fehler sein muss, denn die batterie kann er unmoeglich fuer
den preis verkaufen ohne verlust zu machen, wird er nicht ausliefern und
den kauf abschliessen. er behaelt sich vor, das von dir abgegebene angebot
zur zahlung des preises fuer den artikel nicht anzunehmen.
in deinem fall (wegen der abbuchung und nur wenn es eine solche war) ist
es denkbar, das du vermittels der offerte ad incertas personas (abgabe des
angebots durch den haendler an die allgemeinheit) auf eine erfuellung des
vertrages bestehen kannst, denn das geld hat er angenommen. nur ist dies
ein automatisierter vorgang, der haendler muesste unverzueglich die summe
an den kaeufer zurueckueberweisen um ihm gegenueber seinen irrtum zu
erklaeren. das gilt nicht, wenn man selber ueberwiesen hat oder per paypal
oder kreditkarte zahlte. das waere als wuerde man fuer 100.- volltanken, dem
tankwart nen zehner ueber tresen werfen und dann behaupte, er habe das
geld ja bereitwillig angenommen. aber ich vermute auch in dem fall ist die
chance auf erfuellung recht gering.
so, nun geh ich aber moppedfahren