Kettensatz mit alternativ Übersetzung

Diskutiere Kettensatz mit alternativ Übersetzung im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo Wo bekomme ich für eine F700 GS einen kettensatz mit wunschübersetzung? Möchte gerne vorne einen Zahn weniger und hinten einen mehr. Gruß
holder30

holder30

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Hallo
Wo bekomme ich für eine F700 GS einen kettensatz mit wunschübersetzung?
Möchte gerne vorne einen Zahn weniger und hinten einen mehr.
Gruß
 
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Gast/in 47232

Gast
Hi?
Bedenke beim Wechsel der Übersetzung das die Betriebserlaubnis erlischt.
 
Intermezzo

Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Bei uns macht das ohne Grund noch nicht mal der TÜV. Gibt es soviel Spitzbuben bei euch? Oder suchen die in den Krümmeln weil sonst nix zu finden ist?

Bei uns werden Leute die über die Schweiz einreisen nach anderen Dingen kontrolliert.

Grüße Thomas
 
Bergler

Bergler

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GS 1200 TÜ
Ok, ich war OT ;).

Ich hab auch noch nie erlebt dass Ritzel und Kettenblattzähne von der Exekutive oder
durch MFK (TÜV) Experten gezählt wurden.
 
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LuluBanane

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F 800 GS, BJ. 2008, DR 750 Bj. 89
Servus,
vorne weniger UND hinten mehr, dann wird das aber heftig im Anzug. Wofür brauchst du soviel Kraft?
Bei vielen Anbietern kannste die Standardzähnezahl bei der Bestellung anpassen. Ansonsten musst du Kette, Ritzel und Kettenblatt einzeln bestellen.
Gruß Lutz
 
Oetzi70

Oetzi70

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Hallo An alle Zauderer und Zögerer oder sonst von Haus aus änstlichen Menschen :fragezeichen::verwirrt_2::nein::verwirrt_2: in diesem Forum merkt Euch eins bitte:

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben!!!
 
Hansemann

Hansemann

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Ich bestelle viele Teile bei https://www.ks-parts.de/ Die sind oft sehr günstig und vor allem kompetent. Ich habe mal bei einer K25 auf andere Bremsscheiben gewechselt (Alien-Design) und da haben die so lange nachgeforscht, bis alle Scheibchen und Schrauben das richtige Maß hatten. Die F650GS ist auch mit der Übersetzung der 800er mit Teilen von dort unterwegs.

Noch eine Ansage an die Betriebserlaubnis-Erlöscher: Das stimmt nicht. Die Betriebserlaubnis erlischt keineswegs bei anderer Übersetzung. In welchen Fällen eine Betriebserlaubnis erlischt, steht in § 19 Abs. StVZO. Früher wurde bei veränderter Übersetzung aus einem Fahrrad mit Hilfsmotor schnell mal ein Kleinkraftrad, oder aus einem Kleinkraftrad trotz 50 cm³ ein Motorrad. Das war dann ein Fall des 19II, da war die BE weg. Aber selbst wenn die weg wäre, kostet nen Fuffie.

Das Geschwätz vom erlöschenden Versicherungsschutz ist auch nur Stammtischgeschwafel. Einfach mal den Versicherungsvertrag lesen, auch wenn lesen schwer fällt. Da steht dann was von grober Obliegenheitspflichtverletzung und auch sonst genau ausformuliert, in welchen Fällen der Versicherungsschutz gefährdet ist oder erlischt.
 
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Gast/in 47232

Gast
Dann schau Mal in die Gutachten der Kfz-Sachverständigen nach Begutachtung einer Unfallmaschine.
Und anschließend in die Schadensbeurteilung der beteiligten Versicherungen.
Ich wollte niemanden seinen Spaß verderben.
So lange nichts passiert ist alles gut.
Wollte nur auf evtl. Konsequenzen hinweisen.
Damit umgehen muss jeder für sich.
 
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Gast51015

Gast
Ich hätte auch Bedenken, dass eine Versicherung im Falle eines Unfalls jeden Weg sucht, um aus der Zahlpflicht zu kommen.

Deswegen würde ich mal mit dem freundlichen Ingenieur sprechen, ob man eine andere Übersetzung eintragen kann. Kann allerdings sein, dass bei dem Versuch wieder so schöne Dinge wie Abgasgutachten o.ä. fällig werden....

Unabhängig davon kann ich die Idee gut verstehen. Bin auch ein Jahr die 700GS gefahren. Der 1. Gang war deutlich zu lang, vor allem für Offroad
 
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Gast/in 47232

Gast
Geht mir leider auch so.
Der 1. und 2. Gang sind viel zu lang.
"Enduro" ist bei BMW nicht wirklich "Enduro".
Trotzdem ein prima Motorrad mit brauchbarer Sitzposition.
 
freis

freis

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F650GS
Ich fahre die F650GS und verstehe die Diskussion hier wenig.
Wenn mir die Übersetzung nicht gefällt, ändere ich sie zum Vorteil.

Bei der F650/700GS gegenüber der F800GS hat BMW deutlich übertrieben.
Bei weniger Leistung wurde die Übersetzung deutlich verlängert gegenüber der 800er.
71/75 zu 85PS
75/77 zu 83Nm
2,412 zu 2,625 Endübersetzung
17/41 zu 16/42 Zähnen

16/41 bringt dann 2,563er Endübersetzung (immer noch länger als die F800GS)


In der neuesten Generation der F750GS zur F850GS behalten sie die Übersetzung bei,
was selbst bereits schon ein wenig nachteilig wirkt wegen der fehlenden Leistung/ Drehmoment.
77 zu 95 PS
83 zu 92 Nm
Beide mit 2,588er Endübersetzung (ist das dann 17/44?? rechnerisch passt es)

Gute Grüße,
freis
 
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Hansemann

Hansemann

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Dann schau Mal in die Gutachten der Kfz-Sachverständigen nach Begutachtung einer Unfallmaschine.
Und anschließend in die Schadensbeurteilung der beteiligten Versicherungen.
Ich wollte niemanden seinen Spaß verderben.
So lange nichts passiert ist alles gut.
Wollte nur auf evtl. Konsequenzen hinweisen.
Damit umgehen muss jeder für sich.
Ich habe es doch erklärt, in welchen Fällen was eintreten kann, das kann man doch nachlesen.

Was Du an Bedenken vorträgst ist einfach nicht richtig und nicht zutreffend. Wenn eine Versicherung eine Haftung ablehnen will, muss sie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Veränderung und dem eingetretenen Schaden darlegen und begründen können. Man nennt das Kausalität. Jetzt erkläre mir mal bitte, warum ein Schadensereignis mit einer anderen Übersetzung nicht eingetreten wäre. Gleiches gilt für einen Reifen, der nach ECE R 75 zugelassen ist, aber keine Empfehlung des Reifen- oder Motorradherstellers für das gefahrene Motorrad hat. Solange es keine Negativliste gibt (Unser Reifen xyz funktioniert nicht mit dem Motorrad ABC, oder unser Motorrad ABC funktioniert nicht mit dem Reifen XYZ) passiert da gar nix!

Wenn man scharfkantige Teile anbaut ist das ein Fall des Erlöschens der Betriebserlaubnis, oder wenn man die Abgasanlage manipuliert. Während man aber im ersten Fall prüfen wird, ob durch die scharfkantigen Teile der Schaden beeinflusst/vergrößert wurde, ist ein anderer Auspuff eher nicht erheblich für das Schadensausmaß.

@sporty883: Wenn Du Deine Übersetzung nicht ändern willst, ist das ok, aber verbreite bitte nicht spekulative Konsequenzen, die so wie von Dir geschildert nicht zutreffend sind.
 
flouchtl

flouchtl

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800GS
Eieiei was für ein gefährliches Halbwissen...

Natürlich erlischt die BE bei Änderung der Übersetzung.

Es gibt 3 Sachen wo die BE erlischt:
Änderung der Fahrzeugart - trifft nicht zu
Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten - trifft zu
Verschlechterung von Abgas - und Geräusch - trifft zu

Das selbe ist bei Reifen ohne Freigabe: Gefährdung trifft zu

Eine Negativliste zu Reifen braucht es nicht, man ist in der Beweispflicht dass das Fahrverhalten nicht schlechter als original ist.

Der §30 StvZO ist das Totschlagargument. - Eine Verschlechterung ist nie zulässig

Einfach in den Beispielkatalog von §19 StvZO "Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis -Hinweise für technische Kontrollen durch Sachverständige und Polizei" nachschauen - auf Seite 72 sind die Reifen/Räder behandelt.

Die ganzen Erläuterungen, Anlagen, Kataloge, Anhänge usw findest aber nicht im I-net. Da gibt es den roten Ziegelstein AKA Becksche Textausagabe Straßenverkehrsrecht mit über 3000 Seiten da kannst dein Unwissen aufbessern.
 
Bajaman

Bajaman

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12er Adventure
So wie geht denn nun das eigentliche Thema weiter?
Unsere 700er ein um zwei Zähne geändertes Ritzel.
Wenn die Kette mal neu muss und wir sie zu der Zeit noch haben, kommt da auch nicht mehr die originale Übersetzung drauf. Die leicht kürzere Übersetzt passt gut, gerade in engen Kehren. Nur dann wird das hintere Kettenrad etwas größer und vorne nur ein Zahn kleiner.
Der Meister in unserer Werkstatt macht das dann schon so, das sie weiterhin gut zu fahren ist.


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Hansemann

Hansemann

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Au weia, da hat jemand ohne Ahnung Begriffe gegoogelt. Ist wie beim Arzt mit ner fertigen Internet-Diagnose aufzulaufen.

Die BE erlischt bei Änderung der Übersetzung nur, wenn aus einem Mofa ein Kleinkraftrad wird, weil dann der Fall Änderung der Fahrzeugart zutrifft. Wer schon ein Motorrad hat, wird durch Änderung der Übersetzung nie und nimmer ein Mofa erhalten.

Erklär mal was sich durch die Übersetzungsveränderung am Abgasverhalten und an der Gefährdung ändert.

Eine Negativliste existiert nicht, weil sich die Hersteller hüten werden ein bestimmtes Motorrad/Reifen auszugrenzen und damit Schwächen des eigenen Produkts zuzugeben. Da es aber in dem Fall Zulassungsrecht keine Beweislastumkehr gibt, muss man gar nichts nachweisen, dass ein Fahrverhalten schlechter ist, sofern man einen zugelassenen Reifen fährt.

Um das für den flüchtigen Drüberleser und Besserwisser noch einmal klar zu stellen:

Ich habe nicht gesagt, dass man alles tun und lassen darf, was die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz nicht zum Erlöschen bringt.

Ich habe gesagt, dass eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses beim Motorrad (und ausschließlich darum ging es ja) weder Betriebserlaubnis und auch nicht die Versicherung zum Erlöschen bringt. Davon abgesehen, der Beck ist eine Loseblattsammlung, Nachträge sollte man (sofern man sie nicht wegen der hohen Kosten abbestellt hat) lesen bevor man sie einheftet.
Der Beispielkatalog für 19 II war nach der Änderung des §19 StVZO, als die Fahrzeugzulassungverordnung kam, ne leere Hülle.

Manchmal ändert sich was. Aber vor 30 Jahren war Deine Meinung ziemlich zutreffend.





Eieiei was für ein gefährliches Halbwissen...

Natürlich erlischt die BE bei Änderung der Übersetzung.

Es gibt 3 Sachen wo die BE erlischt:
Änderung der Fahrzeugart - trifft nicht zu
Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten - trifft zu
Verschlechterung von Abgas - und Geräusch - trifft zu

Das selbe ist bei Reifen ohne Freigabe: Gefährdung trifft zu

Eine Negativliste zu Reifen braucht es nicht, man ist in der Beweispflicht dass das Fahrverhalten nicht schlechter als original ist.

Der §30 StvZO ist das Totschlagargument. - Eine Verschlechterung ist nie zulässig

Einfach in den Beispielkatalog von §19 StvZO "Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis -Hinweise für technische Kontrollen durch Sachverständige und Polizei" nachschauen - auf Seite 72 sind die Reifen/Räder behandelt.

Die ganzen Erläuterungen, Anlagen, Kataloge, Anhänge usw findest aber nicht im I-net. Da gibt es den roten Ziegelstein AKA Becksche Textausagabe Straßenverkehrsrecht mit über 3000 Seiten da kannst dein Unwissen aufbessern.
 
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Rotax562

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F650GS Dakar / F800GS
Erklär mal was sich durch die Übersetzungsveränderung am Abgasverhalten und an der Gefährdung ändert.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)

du hast Geräuschverhalten vergessen.
Wird ein Motorrad kürzer übersetzt, wird normalerweise das Fahrgeräusch verschlechtert bzw. die Kiste ganz einfach lauter (bei der Messung).

Ist die Kiste durch die Änderung der Übersetzung zu laut, ist die BE Vergangenheit.
 
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