Reifenfreigaben für die ADV laut TÜV

Diskutiere Reifenfreigaben für die ADV laut TÜV im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hi. Ich war heute mit der Dicken beim TÜV. Beim Plaudern kam ich mit dem Prüfingenieur auf die Reifenfabrikate zu sprechen. Er fing an in seiner...
Daynie

Daynie

Themenstarter
Dabei seit
19.07.2011
Beiträge
849
Modell
R 1250 GS Adventure
Hi.
Ich war heute mit der Dicken beim TÜV. Beim Plaudern kam ich mit dem Prüfingenieur auf die Reifenfabrikate zu sprechen. Er fing an in seiner Datenbank zu recherchieren und gab mir die Info, dass für meine ADV nur die Größen und die Tragfähigkeit vorgeschrieben seien. Die einzige Auflage sei, das vorne und hinten der gleiche Hersteller montiert ist. Ich habe dann mal gefragt, ob ich vorne dann z.B. einen TKC80 und hinten einen CTA fahren dürfte, falls ich so doof sein wollte: "Ja." war die Antwort.
Kann das sein???
Glaube ich mit Hinblick auf die Freigabe-Seiten der Hersteller nicht. Er hätte so eine abstruse Mischung nicht bemängelt.

P.S.: Ohne Mängel... mit Tourance next... ;-)

Gruss Daynie
 
voyager

voyager

Dabei seit
17.08.2011
Beiträge
2.372
Ort
Schwäbische Alb
Modell
1200 GS Adventure Triple Black 2013,1150 GS Adventure 2003,F 798 GS Twin 2012,LR 110 SW 2015
Genauso ist es und steht im COC,da steht auch das du Reifen mit Speedindex Q fahren darfst,z.B. den K60 in Italien...
 
X_FISH

X_FISH

Dabei seit
14.03.2015
Beiträge
831
Modell
R 1150 GS
Da Deutschland mit dieser »Reifenfreigabe« alleine steht, kümmert es auch nur die Deutschen. Wenn nichts vorgegeben ist, können auch Hersteller gemischt werden. Lediglich Mischbereifung (diagonal/radial) ist untersagt.

Wenn der Hersteller vorgibt »nur von einem Hersteller« kann man aufgrund von der rechtlichen Situation auch lustig verschiedene Modelle mit verschiedenen Eigenschaften mischen. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Im Ausland sieht man es völlig entspannt. Da wird sich z.B. in der Schweiz in Foren darüber ausgetauscht, wer mit welcher Paarung was für gut empfunden hat. Da kommen dann auch schon mal Michelin und Bridgestone zusammen.

Wer sich besser fühlt -> einfach die Reifenfreigaben der Hersteller durchstöbern (die UBB genügt übrigens um statt eventuell eingetragener, aber seit 15 Jahren nicht mehr produzierte Reifen, aktuelles Material aufziehen zu dürfen).

Wobei hier im Forum ja auch schon genügend legale Kombinationen (gleicher Hersteller) für die diversen Einsatzzwecke empfohlen werden. :)

Grüße, Martin
 
ANDI1200

ANDI1200

Dabei seit
17.10.2012
Beiträge
861
Ort
schwäbisch gmünd
Modell
r 1200 gs
da erzählt auch jeder irgend etwas anderes..... leider.... bei uns gibt es mehrer tüv-stationen und der eine sagt, dass nur die selbe marke und der selbe typ drauf dürften und der andere dem war es sogar egal ob unterschiedliche marken drauf sind, solange die freigabe vom hersteller vorhanden ist... tztztztz
 
X_FISH

X_FISH

Dabei seit
14.03.2015
Beiträge
831
Modell
R 1150 GS
Ausschlaggebend ist das, was eingetragen ist. Daher folgende Reihenfolge:

  • Reifen in Papieren vorgegeben? Dann müssen diese aufgezogen sein.
    Ausnahme: UBB für Bereifung liegt vor.
  • Keine Bereifung vorgegeben, aber »vorne und hinten vom gleichen Hersteller« vermerkt? Dann müssen diese aufgezogen sein.
    Eine UBB ist i.d.R. nicht notwendig, den das ergibt sich ja schon aus der Paarung.
  • Weder Bereifung noch Hersteller noch sonstwas vermerkt? Dann gilt »freie Wahl«.
    Natürlich müssen die Dimensionen der Reifen stimmen.
Beispiel bei meiner XJ: Inzwischen ja schon 20 Jahre alt, bei der Eintragung der Leistungssteigerung hätten auch alte Pneu eingetragen werden sollen (laut Gutachten von Yamaha). Der Prüfer war fit genug, hat den Kram - von sich aus - nicht eingetragen. Ich solle einfach eine UBB mitführen, dann reicht das schon.

Das unsägliche »Reifenfabrikats.bindung gem. Betriebs.erlaubnis« hat sie in die Papiere gepresst bekommen, als ich sie auf mich als zweiten Halter umgemeldet habe. Das kann man sich aber wieder austragen lassen wenn man die Nerven dazu hat. ;)

Bisser'l was zum Lesen: www.600ccm.info - XJ 600 S/N: »Reifenfabrikats.bindung gem. Betriebs.erlaubnis«

Insbesondere die Auskunft vom KBA bezüglich der Kontrolle durch Beamte bei Verkehrskontrollen ist sehr interessant.

Der Beitrag zum nicht vorgenommenen Eintrag der Reifenbindung:

www.600ccm.info - Leistungsänderung und Hauptuntersuchung

Sinngemäß was der Prüfer mir am Schreibtisch mitgeteilt hat: »Das macht man heute nicht mehr. Heute hat jeder seine UBB vom Hersteller des Reifens seiner Wahl dabei und fertig. Wenn ich Ihnen den Bridgestone eintrage gibt es den womöglich in zwei Jahren auch nicht mehr und bei einer Kontrolle ist dann auch wieder das alte Problem wie beim Reifen von Michelin vorhanden.«.
Grüße, Martin
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.167
Hi
Was in anderen Ländern erlaubt ist, ist in DE uninteressant. Insbesondere die Schweiz interessiert überhaupt nicht weil sie nicht mal EU-Mitglied ist (hat auch Vorteile :-)).
Jahrelang habe ich hinten einen Enduro4 und vorne einen Tourance gefahren. Beide Reifen haben die gleiche Bauart und den gleichen Hersteller. Und genauso steht es im Schein. Meine Frage dass ich dann den TKC (gab nur den "80") mit dem CTA kombinieren könnte rief zwar leichtes Entsetzen hervor, wurde dann aber bestätigt. Keine Ahnung ob ein Komiker auf diese Idee käme. Probiert habe ich es mal (fremdes Rad montiert) aber diese Kombi ist praktisch unfahrbar.
Sollte es jemand dennoch machen und auch die korrekte Begründung bei einer Kontrolle vorbringen, kann ich mir vorstellen, dass das restliche Fahrzeug ultragenau untersucht wird.
Reifenfabrikat Bindung
Wenn es vom Metzeler den Tourance 150/70R17M/C69V TL in der Version "H" für die Varadero, in der Version "G" für die F800GS, und in der Version "C" für die Yamaha Supertenere gibt MUSS das einen signifikanten Unterschied ergeben.
Gleiches gilt für den Tourance 110/80R19M/C59V TL in der Version "B" für die F650GS, der Version "C" für die Yamse, und der Version "H" für die Varadero.
Kein Reifenhersteller produziert freiwillig und "grundlos" 3 unterschiedliche Ausführungen von einem Reifen gleicher Bauart, gleicher Nenngrösse und gleichem Profil wenn es nicht gravierende Unterschiede im Fahrverhalten notwendig machten.
gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
billy

billy

Dabei seit
19.07.2005
Beiträge
1.108
Ort
Waltrop
Modell
R1200GS Triple Black Früher: R1100GS, Kawasaki Zephyr 750, Yamaha XS400DOHC, Yamaha RD250LC2
ADAC schrieb:
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.

3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
http://www.adac.de/_mmm/pdf/motorradreifen_freigaben_683kb_29840.pdf
 
Larsi

Larsi

Dabei seit
10.07.2007
Beiträge
29.410
Modell
Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
...
Wenn es vom Metzeler den Tourance 150/70R17M/C69V TL in der Version "H" für die Varadero, in der Version "G" für die F800GS, und in der Version "C" für die Yamaha Supertenere gibt MUSS das einen signifikanten Unterschied ergeben.
Gleiches gilt für den Tourance 110/80R19M/C59V TL in der Version "B" für die F650GS, der Version "C" für die Yamse, und der Version "H" für die Varadero.
Kein Reifenhersteller produziert freiwillig und "grundlos" 3 unterschiedliche Ausführungen von einem Reifen gleicher Bauart, gleicher Nenngrösse und gleichem Profil wenn es nicht gravierende Unterschiede im Fahrverhalten notwendig machten.
gerd
naja ...

jahrelang war für die R1200S der michelin pilot power nur mit "B" freigegeben.
kostete im satz 30-40€ mehr als der MPP ohne kennung.
vor etwa drei jahren wurde die produktion der "B"-kennung eingestellt.
und ganz plötzlich war der MPP ohne kennung in der freigabe der R1200S eingetragen.

bemerkenswert!!
 
Schweinehund

Schweinehund

Dabei seit
13.02.2007
Beiträge
828
Ort
WBL
Modell
R 1250GS Adventure
Moin, moin
schaut mal bei BMW Motorrad auf Service und dann FAQ unter Reifen. Ich bekomm den Text gerade nicht kopiert. Ab einen gewissen Baujahr ist es nur noch eine Reifenempfehlung. Vielleicht kann den Text ja mal einer von euch hier rein kopieren.

Gruss ............
 
Schweinehund

Schweinehund

Dabei seit
13.02.2007
Beiträge
828
Ort
WBL
Modell
R 1250GS Adventure
Die Seite scheint gerade etwas überlastet zu sein? Läd bei mir eeeeewig. Meinst du diese hier?

BMW Motorrad : Service : Bereifungsmöglichkeiten

Grüße, Martin


Moin, moin
fast aber nicht die Seite, sondern diese:cool:.

BMW Motorrad:
Zitat:
"Hinweis zum Thema Reifenbindung:

Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für unsere BMW Motorradmodelle gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung Mai 2000 keine gesetzliche Reifenfabrikations-bindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings darauf zu achten, dass Reifen über eine Zulassung gem. ECE-Regelung / EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.

Für Fahrzeuge, die vor Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Ist in Feld 33 (Bemerkungen) des Fahrzeugscheins ein Reifentyp eingetragen, muss dieser gefahren werden! Ausnahme: Bei nachträglich eingetragenem Reifentyp sind Reifenfreigabe und Unbedenklichkeits-bescheinigung mit zuführen!

Wer für ein Motorrad, zugelassen vor Mai 2000, bei z.B. Ummeldung des Fahrzeugs, einen neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Eintrag in Feld 22 „Reifenfabrikatbindung oder Reifenfabrikat gemäß Betriebserlaubnis beachten“ ausgestellt bekommen hat, wird empfohlen, eine Kopie des alten Scheins mit sich zu führen, in dem die Reifentyp Empfehlung des Herstellers noch eingetragen ist!"


Gruß ............
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.167
Hi
Da steht: Wenn eine Reifenbindung eingetragen ist, so gilt sie.
Ausserdem liegt das Problem anders!
Auf dem Fahrzeug werden Räder verwendet die nicht der Serie entsprechen. Dazu braucht's Reifendimensionen die nicht BMW für das Fahrzeug freigegeben hat sondern irgendein Sachverständiger.
Folglich sind alle Unterlagen seitens BMW nutzlos. Es sei denn man baut zurück!
gerd
 
Thema:

Reifenfreigaben für die ADV laut TÜV

Reifenfreigaben für die ADV laut TÜV - Ähnliche Themen

  • Reifenfreigabe Roadtec 01 SE für die R1200GS LC

    Reifenfreigabe Roadtec 01 SE für die R1200GS LC: Moin Moin, ich bin auf der suche nach der Reifenfreigabe des Roadtec01 SE für die 1200GS LC Adventure. Bei Metzeler bin ich nicht fündig geworden...
  • CoC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) für Reifenfreigaben F 750/850

    CoC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) für Reifenfreigaben F 750/850: Liebe Admins, pinnt den Beitrag doch bitte einmal an. Es drehen sich sehr viele Fragen um die CoC unserer Kälbchen. So haben wir eine feste...
  • Reifenfreigabe Mitas E09 für die G650GS

    Reifenfreigabe Mitas E09 für die G650GS: Hallo zusammen, auf der Homepage von Mitas hab ich nur die Freigabe für den E07 gefunden. Gibt es auch eine Freigabe für den E09 für die G650GS...
  • ?? aktuelle Reifenfreigabe(n) "Super Moto" in 17 Zoll (120 und 170) für 1150 GS ??

    ?? aktuelle Reifenfreigabe(n) "Super Moto" in 17 Zoll (120 und 170) für 1150 GS ??: ?? aktuelle Reifenfreigabe(n) "Super Moto" in 17 Zoll (120 und 170) für 1150 GS ?? Hallo in die Runde, ich habe heute endlich meine Räder der...
  • Enduroreifen-Freigabe für F650ST

    Enduroreifen-Freigabe für F650ST: Hallo zusammen, ich habe seit 2008 meinen Moped-FS und habe mir als Einstieg eine F650ST BJ 94 gekauft, drauf ist z.Zt. der Anakee von...
  • Enduroreifen-Freigabe für F650ST - Ähnliche Themen

  • Reifenfreigabe Roadtec 01 SE für die R1200GS LC

    Reifenfreigabe Roadtec 01 SE für die R1200GS LC: Moin Moin, ich bin auf der suche nach der Reifenfreigabe des Roadtec01 SE für die 1200GS LC Adventure. Bei Metzeler bin ich nicht fündig geworden...
  • CoC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) für Reifenfreigaben F 750/850

    CoC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) für Reifenfreigaben F 750/850: Liebe Admins, pinnt den Beitrag doch bitte einmal an. Es drehen sich sehr viele Fragen um die CoC unserer Kälbchen. So haben wir eine feste...
  • Reifenfreigabe Mitas E09 für die G650GS

    Reifenfreigabe Mitas E09 für die G650GS: Hallo zusammen, auf der Homepage von Mitas hab ich nur die Freigabe für den E07 gefunden. Gibt es auch eine Freigabe für den E09 für die G650GS...
  • ?? aktuelle Reifenfreigabe(n) "Super Moto" in 17 Zoll (120 und 170) für 1150 GS ??

    ?? aktuelle Reifenfreigabe(n) "Super Moto" in 17 Zoll (120 und 170) für 1150 GS ??: ?? aktuelle Reifenfreigabe(n) "Super Moto" in 17 Zoll (120 und 170) für 1150 GS ?? Hallo in die Runde, ich habe heute endlich meine Räder der...
  • Enduroreifen-Freigabe für F650ST

    Enduroreifen-Freigabe für F650ST: Hallo zusammen, ich habe seit 2008 meinen Moped-FS und habe mir als Einstieg eine F650ST BJ 94 gekauft, drauf ist z.Zt. der Anakee von...
  • Oben