Welche Voraussetzungen gelten für die Tempo-100-Zulassung für Anhänger?
Welche Bedingungen gelten, um einen Anhänger auf 100 km/h zulassen zu können?
Damit ein Gespann bzw. ein Anhänger in Deutschland eine
100er-Zulassung erhalten kann, schreibt der Gesetzgeber
verschiedenste Voraussetzungen vor. Diese ergeben sich aus
§ 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und sollen insbesondere sicherstellen, dass die
Teilnahme am Straßenverkehr trotz der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit weiterhin möglichst
sicher erfolgt.
So ist die
100-km/h-Zulassung für Anhänger unter anderem an folgende
Bedingungen geknüpft:
- Zugfahrzeug:
- zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t
- verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS)
- Anhänger:
- generell für den Einsatz bei Tempo 100 geeignet
- Reifen sind jünger als sechs Jahre
- Reifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt (Geschwindigkeitsindex „L“ oder höher)
Darüber hinaus existieren noch
weitere Kriterien, damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Anhänger 100 km/h beträgt. Eine Voraussetzung stellt die
Einhaltung der Gewichtsvorgaben dar, zu denen insbesondere die
Stütz- und Anhängelasten zählen. Zudem müssen die
Bestandteile des Gespanns grundsätzlich
miteinander kompatibel sein. So ist bei einem ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht die 100-km/h-Zulassung in der Regel nur möglich, wenn das Zugfahrzeug mindestens 2.500 kg auf die Waage bringt.
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