Nebelscheinwerfer blenden Gegenverkehr (?)

Diskutiere Nebelscheinwerfer blenden Gegenverkehr (?) im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Habe ich an meiner Adventure jetzt eigentlich Nebel- oder Zusatzscheinwerfer :confused: Wobei: an sind sie bei mir immer ... und vereinzelt grüßt...
Zebulon

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R 1200 GS Adventure LC (06/2015), F 650 GS maximal tief (09/2010), KTM Duke 390 (06/2015)
Habe ich an meiner Adventure jetzt eigentlich Nebel- oder Zusatzscheinwerfer :confused:
Wobei: an sind sie bei mir immer ... und vereinzelt grüßt mich auch mal einer.
Korrekt eingestellt sind sie auch.
 
Rollo-OL

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Anstatt NSW am Tag : Tragt doch eine Warnweste ! :D*schnellduckundweg*
 
Bikerscout

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R1200GS LC K50
Bei TÜV-Süd steht folgendes.


Ergänzende Beleuchtungseinrichtungen
fürs Motorrad:
Die wichtigsten Vorgaben
Nebelscheinwerfer
Allgemeine Hinweise
Nach deutschem Recht ist nur ein Nebelscheinwerfer
zulässig, nach EG-Recht (Anhang IV zur Richtlinie
93/92 EWG) dürfen auch zwei solche Scheinwerfer
montiert werden. Farbe: Weiß oder Hellgelb.
Anbauvorschriften
Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die Scheinwerfer
für Abblendlicht angebracht werden. Das EGBasis
der StVZO-Vorschriften vom Hersteller installiert
worden – oder schon gemäß den jüngeren europäischen
Bestimmungen? Dazu müssen nämlich
die zusätzlich gewünschten Leuchten und Rückstrahler
in punkto Konstruktion, Anbaulage und
geometrische Sichtbarkeit passen. Die lichttechnische
Grundausstattung neuerer Fabrikate entspricht
in der Regel den EG-Vorgaben, die von älteren
Modellen noch den Bestimmungen der StVZO.
Bestehen Zweifel, hilft eine Anfrage beim Hersteller
des Motorrads bzw. bei seinen Niederlassungen
oder Vertragswerkstätten weiter.

Bei Motorrädern, die serienmäßig vom Hersteller
nach EG-Recht ausgestattet worden sind, müssen
auch die "Zusätzlichen" mit diesen Vorschriften
übereinstimmen. Sonst sind sie unzulässig.

Dringend ist davor zu warnen, serienmäßige Einzelleuchten
an älteren Maschinen gegen neuerdings
nach EG-Vorgaben erlaubte Leuchteneinheiten
auszutauschen. Eine solche "Ineinanderbauerei"
kann leicht ins Auge gehen – auch dann, wenn
sie nur auf eine Ergänzung der Beleuchtung abzielt!
Klar: Wer seine Sicht und seine Sichtbarkeit mit zusätzlichen
Leuchten bzw. reflektierenden Mitteln verbessern
will, wünscht sich genauere Erläuterungen
zu drei Fragen:
Erstens – was ist im einzelnen erlaubt?
Zweitens: Was ist beim Anbau besonders zu beachten?
Und drittens, bei Leuchten: Wie müssen diese geschaltet
werden? Die folgende Übersicht gibt Ihnen
die Antworten. Und, wenn Sie mal nicht weiterwissen:
Auch die Motorrad-Experten des TÜV SÜD beraten Sie
gerne. Auf der letzten Seite dieses Tipps ist vermerkt,
wo und wie Sie uns erreichen können. Dort finden Sie
auch den Internet-Zugang zu uns. Viele weitere Tipps
können Sie auf diese Weise bekommen, zum Beispiel
zu dem Themen "Motorrad-Kleidung" und "Motorradpflege".
Recht schreibt für sie eine Mindesthöhe von 25 cm
über der Fahrbahn vor und – bei zwei Nebelscheinwerfern
– eine symmetrische Anordnung zur Fahrzeugmitte
("Längsmittelebene").
Schaltvorschriften
Ein separater Schalter für Nebelscheinwerfer ist geboten;
beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und
die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen. Bei zwei
Nebelscheinwerfern nach EG-Recht muss auch das
Abblendlicht mitbrennen.

oder klick hier:D
 
S

Schlonz

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wie auch immer, gehen mir im Moment die ganzen Autofahrer mit verstellten Scheinwerfern, Moppedfahrer mit blendenden Neblern und seit Neuestem die Fahrradfahrer mit ihren zu hoch eingestellten LED- oder Xenonleuchten auf den Sack. Eigenen Sicherheitsgewinn durch Blendung und somit Gedfährdung anderer zu erzielen und das sogar ganz bewusst, wie einige das hier kund taten, ist eine asoziale Sauerei.

Ich bin eher lichtempfindlich und bekomme bei so etwas richtig Probleme
 
S

simon-markus

Gast
Eigenen Sicherheitsgewinn durch Blendung und somit Gedfährdung anderer zu erzielen und das sogar ganz bewusst, wie einige das hier kund taten, ist eine asoziale Sauerei.
Zustimmung.
Dazu dann noch "Loud pipes safe lifes" und das (leider allzuoft berechtigte) Bild vom rücksichtslosen Töff-Fahrer stimmt.
 
S

Schlonz

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wie gesagt, sind im Moment irgendwie alle möglichen Fortbewegungsmittel davon betroffen. Echt schlimm die Fahrräder. Wir gehen oft im dunklen Feld spazieren und da kommen die zuhauf und ich bin regelmäßig schier geblendet. Aber Hauptsache, die haben was gesehen
 
maxquer

maxquer

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Ich werde lieber von einem Fahrradfahrer geblendet, als dass ich ihn bei der jetzigen Witterung übersehe und platt mache.
Ich finde es unmöglich, dass bei den der zeitigen Sicht- und Wetterbedingungen immernoch irgendwelche geisteskranken Fahrradfahrer meinen, abends unbeleuchtet unterwegs sein zu können.
Und es sind nicht nur Jugendliche sondern vor allem Ältere, die der Meinung sind, dass ein beleuchtetes Auto sie in schwarzen Klamotten schon sehen wird.
Wie schon gesagt alles Lebensmüde!
Nichts desto trotz ist absichtliches Blenden natürlich daneben und sollte vermieden werden.
Meiner Meinung nach sollte zur Zeit aber jeder darauf achten gut gesehen zu werden und nicht nur gut zu sehen.

Gruß,
maxquer
 
S

Schlonz

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naja, zwischen gut gesehen werden und blenden gibt es schon noch einen Bereich, der sozial verträglich ist
 
Dobs

Dobs

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Hi Perseus
Entweder steht's drauf oder die Leuchten sind illegal. Ganz einfach.
Nebelscheinwerfer müssen in der EU der ECR-19 entsprechen, weiss oder hellgelb leuchten, eine E-Nummer des Zulassungslandes tragen und, bei Glasstreuscheibe ein B, bei Kunststoffscheibe ein PL als Kennzeichnung tragen. Anzubringen sind sie nach §52(1) StVZO und der Betrieb ist nur nach §17(3) der StVO gestattet.
Ob Du das alles weisst ist egal, verantwortlich bist Du jedenfalls. Wie immer: Unwissenheit schützt vor Srafe nicht ;)

Das mit dem Aufblenden hat schon seine Richtigkeit. Natürlich sieht der mir Entgegenkommende dann schlecht. So wie ich vorher eben auch. Nur die Wenigsten haben den beiden Xenon etwas entgegenzusetzen. Aber ich werde gesehen und sehe auch etwas!
Weshalb soll ich für mich nicht Gleiches in Anspruch nehmen wie der "ich-will-gesehen-Werdende" :cool:
gerd
Na ich weiß ja nicht.
Im ersten Absatz die Gesetze zitieren und im Zweiten irgenwie übetrieben gesagt vorsätzliche Verkehrgefährdung betreiben.....

Um Unrecht gibt es keine Gleichheit - passt also irgendiwe nicht zusammen nach meiner bescheidenen Meinung.

Ob nun jemand seine Scheinwerfer bewusst zu hoch einstellt oder Blender wiederblendetmacht in meinen Augen keinen Unterschied.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Das Zitat des TÜVs zum deutschen Recht ist zwar korrekt, doch sind alle 4V nach EU-Recht zugelassen :o. Deutsches Recht gilt praktisch nur noch für die 2V. Die Nachfrage bei unserem TÜVie ergab (schon vor einiger Zeit): "national oder EU, das ist albern. Wenn etwas bei einem neuen Mopped zulässig ist weshalb soll ich dann bei einem alten meckern? Können würde ich, aber da käme ich mir doof vor. Wenn ich will finde ich Anderes, aber wenn's umi 1 oder 2 Scheinwerfern, oder den Anscheinsparagraphen geht sehe ich weg!

Wenn ich irgendwelche Paragraphen zitiere, dann ist das die Antwort auf "ich weiss nicht was ich dran habe". Dahingehend war es auch adressiert. Man muss einfach wissen was man dran hat :o, sonst kann man den Kram ja nicht korrekt benutzen. Wäre es Fernlicht, so müsste es gemeinsam mit dem "anderen" Fernlicht funktionieren. "Zusatzscheinwerfer" ohne Spezifikation gibt's nicht (oder sie sind nicht zulässig). Ob sie geduldet werden, oder die Mehrzahl wegschaut ist widerum ein anderes Problem

Wenn ich aufblende weil ich selbst geblendet werde, wende ich Schaden ab indem ich mir Sicht verschaffe. Blendet der Entgegenkommende ab, dann mach' ich das selbstverständlich auch. Nachdem er evtl. "blendsicher" ist, scheint es ihn ja vielleicht nicht zu stören?
Und wenn die Rede schon von "vorsätzlicher Verkehrsgefährdung" ist, dann würde ich mir mal die Einstellung "ich will gesehen werden, ob sich da ein Anderer geblendet (=gefährdet) fühlt ist mir egal" überlegen.
Man könnte sicher von "Auge um Auge" reden, aber das ist mir weitgehend fremd. Lediglich zaubern kann ich nicht (wenn, dann würde ich die entgegenkommenden Nebelfunzeln ausmachen) und sehe auch gerne wohin ich fahre.
gerd
 
C

Chefe

Gast
Wisst ihr was?
Mich interessiert nicht die Bohne, was da so geregelt ist oder was die Herren vom TÜV so meinen - korrekt eingestellt kann ich mit den Nebelscheinwerfern sehen wo ich hin will und vor allem, was zwischen mir und dort ist - ohne den Gegenverkehr zu blenden :cool:

Nach Meinung mancher Experten hier sollte ich so rumgurken:


Ich bevorzuge es eher so:


Ihr solltet euch mal überlegen, was ihr all denen, die ihre Karre als Fortbewegungsmittel nutzen, so empfehlt ;)
 
F

Freiburger

Gast
Nach Meinung mancher Experten hier sollte ich so rumgurken:

Ich bevorzuge es eher so:

Ihr solltet euch mal überlegen, was ihr all denen, die ihre Karre als Fortbewegungsmittel nutzen, so empfehlt ;)
Solange du im dunkeln auch brav ohne Schräglage fährst funktioniert das ja sehr gut. Aber dir wird auch schon aufgefallen sein, das man nicht in die Kurve rein sieht (und um diese nicht ohne Schräglage herumkommt).
Mit Neblern in den Himmel gestellt geht das ziemlich gut, bei Gegenverkehr sind sie halt natürlich aus. Geradeaus gibts dann halt nur den normalen, etwas in die Kurve hineinsehen zu können ist mir aber allemal mehr wert.

Empfehlung von einem der die Karre zwar nicht ausschließlich aber durchaus auch als Fortbewegungsmittel nutzt ;) (30490km seit 15.10.2011)
 
F

Freiburger

Gast
Ach und bevor mir völlig OT vorgeworfen wird:
Korrekt eingestellte Nebler blenden bei einer leichten Rechtskurve den Gegenverkehr sehr hervorragend und wirkungsvoll :rolleyes:
 
C

Chefe

Gast
Was glaubst du, warum ich die Nebeldinger montiert habe - genau wegen der Ausleuchtung der Kurven :rolleyes:
Der Vorteil der Nebeldinger ist, dass sie in der waagerechten sehr breit ausleuchten und genau das braucht's in den Kurven - trotzdem blenden die Dinger nicht unsinnig in den Gegenverkehr...

(...sagt einer, der es dieses Jahr auf über 65.000km bringt...)
 
C

Chefe

Gast
Noch was vergessen ...

Das volle Programm mit allem was leuchtet sieht dann so aus, und das blendet sicher :cool:
 
Roter Oktober

Roter Oktober

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Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
Was glaubst du, warum ich die Nebeldinger montiert habe - genau wegen der Ausleuchtung der Kurven :rolleyes:
Der Vorteil der Nebeldinger ist, dass sie in der waagerechten sehr breit ausleuchten und genau das braucht's in den Kurven - trotzdem blenden die Dinger nicht unsinnig in den Gegenverkehr...

(...sagt einer, der es dieses Jahr auf über 65.000km bringt...)
Noch was vergessen ...

Das volle Programm mit allem was leuchtet sieht dann so aus, und das blendet sicher :cool:

Die LEDs sind ne wonne, ich hab da auch richtig Spaß dran. Im übrigen find ich es sehr nett wenn der Gegenverkehr mir durch Lichtzeichen anzeigt das meine LEDs prima funtzen:D:D

Im Übrigen testet kaum einer mehr als der Chefe, der fähr quasi jeden Tag mit seinem Moped ne größere Strecke zur Arbeit und zurück, Sommer wie Winter:cool:. Das sind Testberichte vom Praktiker die zählen und nicht die von Sonntags bei Sonnenschein Fahrern die niemals einen Umfaller haben:cool:, geht auch nix wennse nix fahren:D
 
C

Chefe

Gast
...
Im Übrigen testet kaum einer mehr als der Chefe, der fähr quasi jeden Tag mit seinem Moped ne größere Strecke zur Arbeit und zurück, Sommer wie Winter:cool:. Das sind Testberichte vom Praktiker die zählen ...
Schon, aber wo viel Licht ist, gibt's auch Schatten und da ist jede Menge Versuch und Irrtum dabei... :o
 
P

Perseus

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Hi Perseus
Entweder steht's drauf oder die Leuchten sind illegal. Ganz einfach.
Nebelscheinwerfer müssen in der EU der ECR-19 entsprechen, weiss oder hellgelb leuchten, eine E-Nummer des Zulassungslandes tragen und, bei Glasstreuscheibe ein B, bei Kunststoffscheibe ein PL als Kennzeichnung tragen. Anzubringen sind sie nach §52(1) StVZO und der Betrieb ist nur nach §17(3) der StVO gestattet.
Ob Du das alles weisst ist egal, verantwortlich bist Du jedenfalls. Wie immer: Unwissenheit schützt vor Srafe nicht ;)

Das mit dem Aufblenden hat schon seine Richtigkeit. Natürlich sieht der mir Entgegenkommende dann schlecht. So wie ich vorher eben auch. Nur die Wenigsten haben den beiden Xenon etwas entgegenzusetzen. Aber ich werde gesehen und sehe auch etwas!
Weshalb soll ich für mich nicht Gleiches in Anspruch nehmen wie der "ich-will-gesehen-Werdende" :cool:
gerd
Hallo Gerd,

meine Zusatzscheinwerfer sind werkseitige Serie. Für mich sind sie damit legal und richtig eingestellt sollte sich eigentlich auch niemand daran stören. Aber es passiert trotzdem ...
An meiner KTM hatte ich den Touratech-Satz: 1 x Nebel, 1 x Xenon (Beides Leuchten von Hella Serie DE). Insgesamt war das Licht damit noch besser als bei der BMW, da der Xenon weit voraus Licht macht. Und wenn es einer gar nicht glauben wollte, dass ich schon abgeblendet habe, dann macht der Xenon noch mal richtig "Tag". Hab nur 1 x gegen einen Lkw "verloren", ich dachte, ich verglühe in der Sonne ;-) Natürlich ist diese Verhaltensweise blöd, aber ich bin auch nur ein Mensch ...
Ich stelle meine Scheinwerfer korrekt ein und blende auch nicht absichtlich. Und wenn sich trotzdem jemand geblendet fühlt, oder nicht damit einverstanden ist dass ich vorne 3 Lichter habe dann muss er halt damit klar kommen.
Ich denke BMW verbaut ebenfalls Hella DE Scheinwerfer. Welcher Typ (Linse) weiß ich jedoch nicht. Evtl. ersetze ich mal einen Scheinwerfer durch einen Xenon.
 
Thema:

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