Jan. 2021 Aktuelles zu Reifenfreigaben, Umbereifungen, Fabrikatsbindungen

Diskutiere Jan. 2021 Aktuelles zu Reifenfreigaben, Umbereifungen, Fabrikatsbindungen im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Anbei der aktuelle Stand der einheitlichen Festlegung an die Technischen Leitungen aller anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen...
fralind

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Anbei der aktuelle Stand der einheitlichen Festlegung an die Technischen Leitungen aller anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen.

Hier wird die Regelung bei einer Hauptuntersuchung vorgegeben, wenn z. B bei einem älteren Motorrad eine Fabrikatsbindung festgelegt ist, mit oder ohne EG Typgenehmigung.

Vieleicht hilft das dem einen oder anderen im Vorfeld der HU oder auch bei gegenläufigen Aussagen von Prüfern bei der HU wenn man nicht mehr zu kaufende Profile oder Größen gegen andere austauschen möchte , bzw. muss oder schon getauscht hat.
 

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Hansemann

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Legitimierter Rechtsbruch ... ich versteh es ja bei anderen Reifengrößen, aber bei den alten Motorrädern, verstehe ich es nicht! Wieso darf ein Motorrad einen Reifen fahren, der vor dem Stichtag hergestellt wurde und den der danach hergestellt wurde und ansonsten gleich ist nicht mehr. Da geht es nur darum, eine Kostenfolge ab einem Stichtag abzusichern. Die Folge, der Gefährdung die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis herbeiführt ist doch an den Haaren herbei gezogen. Wer also Glatze trägt oder Helm braucht es nicht zu beachten? Schön wär's! Dem soll bei der Hauptuntersuchung angeboten werden, gleichzeitig zu kucken, ob die Räder sich noch drehen. Ja nach was kucken die denn sonst bei der HU. Halten die sich die Augen zu bis einer sagt: "Motorrad steht zur Begutachtung" und verbinden sich die Äuglein wieder, wenn die Inaugenscheinnahme vorbei ist?

Als ob dieses Land keine Probleme hätte. Viele bangen um ihre Existenz, weil man fast allen Handel einschränkt, aber dass die persönlichen Kontakte beim TÜV reduziert werden könnten, darauf ist noch keiner gekommen ... Hauptsache das Gebührenaufkommen steigt jährlich um die üblichen Prozentzahlen.

Habe noch lange nicht fertig, aber Angst um meine Tastatur. :teufel:
 
GS_Ralf

GS_Ralf

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Eine Sache ist (mir) noch unklar:
Bei meiner XCountry sind Diagonalreifen vorgeschrieben. Bislang konnte ich die Pirelli Rally STR (gibt es für hinten nur in Radial) legal durch die Pirelli Reifenfreigabe fahren.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen das bei einer jetzt notwendigen Abnahme nach §19 genau dieser Reifen eingetragen wird. Etwas so: "auch genehmigt Reifen hinten 130/80R17 65V TL (M&S) SCORPION RALLY STR". Wenn Pirelli den Nachfolger STR II bringt würde wieder eine neue Abnahme nötig werden.

Jetzt war ich neulich mit den Auto beim TÜV und hab den Prüfer dazu ausgequetscht. Der sagte mir es wird nicht das Reifenmodell sondern nur die geänderte Größe mit dem "R" eingetragen. Das wäre ja noch human, ich bin mir aber nicht sicher ob die Antwort richtig war.

Hat einer von euch schon Erfahrungen in der Richtung gesammelt?
 
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Anbei der aktuelle Stand der einheitlichen Festlegung an die Technischen Leitungen aller anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen.

Hier wird die Regelung bei einer Hauptuntersuchung vorgegeben, wenn z. B bei einem älteren Motorrad eine Fabrikatsbindung festgelegt ist, mit oder ohne EG Typgenehmigung.

Vieleicht hilft das dem einen oder anderen im Vorfeld der HU oder auch bei gegenläufigen Aussagen von Prüfern bei der HU wenn man nicht mehr zu kaufende Profile oder Größen gegen andere austauschen möchte , bzw. muss oder schon getauscht hat.
Wir hatten im Forum unter anderem hier uff. die Auswirkungen des Verkehrsblatts 15/2019 diskutiert.

Anstoß zu dem ganzen Ärger:
BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

Das sind in meiner Wahrnehmung gute Neuigkeiten, auf die Frank (Fralind) hingewiesen hat. Hier mal die Gegenüberstellung der entscheidenden Passagen aus 2019 (s.o.) und der Info, die Frank hier in #1 gepostet hat:


'2019':
1611835888948.png



Zitat aus Franks Dateianhang:
1611836240157.png

1611836315501.png

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Und weiter:

'2019':
1611836455665.png


Zitat aus Franks Dateianhang:
1611836758237.png

...

Und zu guter letzt noch die 'Zusammenfassung' aus Franks aktueller Info (S. 7):
1611837063739.png

Heißt für mich: Ich kann auf meiner 11er (ohne EU-Typgenehmigung, mit ABE durch KBA) bei unveränderten 'Reifenkennziffern' gem. Fahrzeugpapieren (Größe, Tragfähigkeit etc.) andere, nicht eingetragene (shice Reifenbindung) Reifen legal ohne Verlust der ABE fahren. Bescheinigung dabei - wie bis Ende 2019.

Bitte lest Euch das in Ruhe durch; ich hoffe, ihr kommt nicht zu einem anderen Schluß als ich ;-)
 

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flouchtl

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@abdiepost
ja ist zulässig wenn du die Reifen gleich oder zwischen den Seriengrößen sind und du eine Freigabe hast.

@GS_Ralf

Es darf/kann nur das eingetragen werden was verbaut ist. Bei der Reifengröße hat man sich am Normreifen zu halten und muss nicht den Reifenhersteller/Typ angeben - kann es aber machen.

Der bei der Eintragung verbaute Reifen/Hersteller kann unter Notiz/Anmerkungen mit angegeben werden zur Absicherung vom Ing, oder als verpflichtend eingetragen werden.

Rechtlich sind beide Varianten zulässig. Den Nachfolger kann man auch mit angeben.

z.B. zu 15.2:a.gen.130/80R17 65V M+S d.Herst.Pirelli,Typ:Scorpion Rally STR a.nachf.Mod.zul.***
 
andif62

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das bedeutet dann wohl endgültig, daß ich ab dem nächsten Jahr keinen K60 Scout mehr auf der GS fahren darf. Das letzte Mal ist sie noch mit einem Tempo 190 Aufkleber auf dem Tacho durchgekommen.
 
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...wenn Du den Reifen abnehmen und eintragen lässt, wirst Du ihn auch fahren dürfen...
Ich sehe gerade, dass Du Kälbchen fährst, die 'ne EU-Typgenehmigung hat. Damit dürftest Du kein Problem mit den Heidis haben. Auch ohne Eintragung.
 
umdieEcke

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das bedeutet dann wohl endgültig, daß ich ab dem nächsten Jahr keinen K60 Scout mehr auf der GS fahren darf. Das letzte Mal ist sie noch mit einem Tempo 190 Aufkleber auf dem Tacho durchgekommen.
Unbenannt.JPG


kann ich nun den k60 Scout mit Pepper nochmal kaufen ohne Eintragung und Gebühr ?
 
Hansemann

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@umdieEcke
Du hast ausweislich der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eine EU-Zulassung.

Warum liest Du nicht einfach? Das ist doch in dem Fall nicht so schwer.

Der Scout hat Geschwindigkeitsindex "T", also musst Du von der Anlage XV Ziffer Gebrauch machen.

Mit Geschwindigkeitsaufkleber darfst fahren.
 
umdieEcke

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Danke

weil der TÜVi anderer Meinung ist... frage 2 und bekomme 3 Antworten...
 
Hansemann

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Der TÜV hat da eine rechtlich fragwürdige Regelung zu seinen Gunsten geschaffen. In seiner "Verlautbarung" (das pdf-Dokument, dass Frank eingestellt hat) schreibt er zum Beispiel aufgrund der deligierten EU-VO 3/2014 Anhang X.

Hat sich mal jemand die Mühe gemacht nachzusehen, was da drin steht?

ANHANG X

Anforderungen an die Sicht nach hinten

Also das als Begründung für eine Reifenregelung heranzuziehen ist nicht zielführend. Sollte es nur ein redaktioneller Fehler sein, also der Anhang XV gemeint sein (Anforderung an die Montage von Reifen, unter Ziffer 4.2.2 ist die "Winterreifenregelung" auch für den Heidenau abgelegt), ja dann hätten die Ingenieure vom TÜV gepennt, die Korrekturlesung hätte versagt, der Bund-Länder-Ausschuss nicht ausreichend geprüft was da vorgelegt wurde oder es hat schlicht der Sachverstand gefehlt.

Dies setzt sich dann auch bis ins hohe Haus des Verkehrsministeriums fort. Von weiteren Ungereimtheiten will ich gar nicht sprechen.

Also vom reinen Recht her, darfst Du auf einer 1150 mit EU-Zulassung auch den Heidenau fahren. Du kannst das etwas anders formuliert auch auf meiner Seite Bridgestone AX41 – Motorrad-Blog nachlesen, da geht es um den Bridgestone AX41, der noch nicht mal "T" sondern nur "Q" als Speedindex hat. Da gilt eigentlich das gleiche.

Ich würde mich da weder vom TÜV noch von sonstwem ins Bockshorn jagen lassen.

Man könnte ja auch mal verfassungsrechtlich drüber schauen, ob der TÜV als "Beliehener" nicht nur Durchführungs- und Ausführungsvorschriften oder Handlungsanweisungen für den internen Gebrauch erlassen darf, sonedrn auch Recht verändern ... auch das Zusammenwirken mit dem Bund-Länder-Ausschuss kann man da mal hinterfragen. Im Grundgesetz gibts dafür keine Befugnisse. Der dient der Abstimmung der Länder mit dem Bund bei der konkurrierenden und ausschließlichen Gesetzgebung , da steht was in den Artikeln 72 und 73 des Grundgesetzes.

Was der TÜV da macht ist schändlich und schäbig, aber idula (in diesem unseren Lande) werden ja immer öfter Pfründe geschützt und Sachreggelungen zugunsten irgendwas und -wem ausgelegt. Wieso braucht man für die Januarbeihilfe bei Corona auf einmal einen Steuerberater und für November/Dezember (was auch noch nicht komplett ausgezahlt ist) nicht?

Also rechtlich darfst Du, musst aber mit einem zickigen TÜV rechnen, der zu seinem finanziellen Vorteil gelassen im Unrecht verharrt.
 
andif62

andif62

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Ich sehe gerade, dass Du Kälbchen fährst, die 'ne EU-Typgenehmigung hat. Damit dürftest Du kein Problem mit den Heidis haben. Auch ohne Eintragung.
Das würde mich freuen! Bin nämlich sehr zufrieden mit diesen Reifen
 
A

AndreasH

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Leuts,

ich bin gerade wieder auf den Thread gestoßen! Viele monieren das lauthals - zu Recht - ich sehe aber weder hier im Forum noch in anderen Foren, dass sich jemand gegen diese unsägliche Regelung wehrt!

Sollten wir Motorradfahrer wirklich zu täge sein, uns mit den vielen Gleichgesinnten gegen diese Regelung zu stellen und eine Rücknahme anzustreben?
Auch im 2-Ventiler Forum - die betrifft es ja vor Allem : Viele Leute regen sich auf; niemand macht was

Schreibt das Verkehrsinisterium an! Jeder Einzelne von Euch! Dann wird ersichtlich, dass da was nicht passt! Anderweitig akzeptieren wir diese Regelung stillschweigend und werden die nächsten hundert Jahre zur Kasse gebeten!!

Andreas
 
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Wenn wir sehen, welche Solidarität besteht... Hier nachzulesen.
Bevor man bei der Petition mitmacht (und zwar genau zu der Thematik), wird hier mehr Aufwand betrieben, dagegen zu schreiben. Insofern bin ich für ein zahlenreiches Handeln leider eher ohne große Hoffnung. Wie einige andere hier auch habe ich letztes Jahr das BMVI dazu angeschrieben und eine '08/15'-Antwort erhalten. Standardtext.
Ich war heute mit'm Auto bei der Dekra und konnte den Prüfingenieur, der selbst von der Thematik betroffen ist (ktm mit Einzelabnahme, also ohne EU-Homologation) und mit dem ich bereits letztes Jahr darüber sprach, nochmal interviewen. Er hat selbst noch niGS gemacht. Ich zeigte ihm die Info von @fralind (kannte er noch nicht) und hat die dann in seinem Computer gesucht und gefunden. Auf diese Info vom AKE kann man sich/können wir uns berufen - auch gerne gegenüber der Rennleitung. Soweit seine Aussage. Die shice ist, dass gem. dieser Niederschrift wieder Unbedenklichkeitsbescheinigungen mitzuführen sind. Die wiederum bieten einige Reifenhersteller gar nicht mehr an, da es die seit letztem Jahr gar nicht mehr geben muss und bereits tw. durch sog. Herstellerbescheinigungen ersetzt wurden. Ich habe mir jetzt zu aktuellen Reifen mal schnell und soweit möglich Unbedenklichkeitsbescheinigungen heruntergeladen. Von Conti z.B. gibt's da was und je nach Quelle auch von Pirelli/Metzeler. Soweit, so gut.
Ungeachtet dessen achtet er, der Prüfingenieur, bei der HU nur auf die 'passenden' Reifenkennziffern.

Edit: M.E. wäre es eine einfachere Lösung, wieder zumindest auf die 'vor-2020- Regelung' (also alles ok, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt) zu kommen, wenn die Reifenhersteller von der AKE-Info Kenntnis erlangen und wieder Bescheinigungen nach 'altem' Muster erstellen. Damit bin ich jahrzehntelang gut klargekommen.
 
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AndreasH

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sehe ich auch so; aber anscheinend ist kaum Interesse vorhanden, für die eigenen Notwendigkeiten einzutreten

Andreas
 
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Die Thematik wird in der aktuellen (5/2021) Motorrad News behandelt, bringt aber m.E. keine neuen Erkenntnisse. Jedoch gut, dass das Thema auf 2 (!) DIN-A4-Seiten publiziert wird. Je mehr und ausführlicher, desto besser...
 
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AndreasH

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Die Frage ist doch nicht, wie oft das veröffentlicht wird oder wie viele Leute das lesen!

Die Frage ist, wie sich die Betroffenen hierzu positionieren - und WIE VIELE sich gegen so was aussprechen! Nur die Reaktion von jedem Einzelnen - und das gebündelt - wird etwas ändern!

Anderas
 
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Ich habe heute einigen Reifenherstellern die AKE-Beurteilung gemailt und 'ein bisschen was drumherum' geschrieben. Mein Ziel dabei, dass wenigstens der Status von vor 2020 wieder hergestellt
werden kann, in dem wieder Unbedenklichkeitsbescheinigungen seitens der Reifenproduzenten erstellt werden und unsere Moppeds trotz des neuen (nicht 'abgenommenen') Reifens die ABE haben. Mal sehen...
Da wäre zwar nur eine kleine Lösung, würde aber Kosten (Abnahme, Eintragung) sparen und insgesamt unkomplizierter sein.
 
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Ein Hersteller hat bereits geantwortet. Dementsprechend seien die Reifenhersteller aktuell im Gespräch mit den Prüforganisationen, um dann gemeinsam mit dem BMVI eine Lösung in unserem Sinne zu diskutieren...
Die Formulierung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen verstießen gegen geltendes Recht.
 
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Ein weiterer Hersteller hat sich gemeldet :-)
Über die Kombination -> Reifen mit niedrigerem Speedindex als eingetragen auf einem nicht EG-Typgegeprüften Mopped werde wohl ebenfalls gesprochen.
 
Thema:

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