Bezüglich Umschreibung von Sachverhalten fällt mir doch ein alter, aber netter Witz ein:
Ein Freier ist mit den Leistungen einer Dirne unzufrieden und klagt nun vor dem Amtsgericht auf Erstattung.
Kurz vor der Verhandlung kommt der Gerichtsdiener auf den Flur und bitte die beiden Parteien den Sachverhalt nur umschrieben zu schildern, da ausgerechnet heute eine Schulklasse im Gericht sei und dem Termin als Zuschauer folgen werde.
Somit trägt dann der Freier seine Gründe vor:
Es sei eine nur eine Altbauwohnung gewesen.
Der Keller war zu feucht
und die Räume der Wohnung waren obendrein viel zu groß.
Die Dame aus dem Gewerbe erwidert:
Dass es sich um eine Altbauwohnung handelt, sei bereits vor Einzug ersichtlich gewesen.
Der Keller sei erst nach Einzug feucht geworden.
und bezüglich der Raumgröße sei es schließlich nicht ihre Schuld, wenn der Mieter zu kleine Möbel besitze.
Die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen