Ich kann die Bedenken verstehen, ich habe sie auch. Es wäre einfacher wenn dem Ding ein Gutachten beiliegen würde, dass es erlaubt ist.
Wieso schreibe ich das, weil ich mit meiner K25 vor 2 Monaten beim jährlichen TÜV war, bei uns heisst das bloss anders, halt eben die technische Kontrolle.
Das einzige was bemängelt wurde war meine Wunderlich Vario Scheibe. Das Ding ist seit 2010 am Bike und wurde in 13 Kontrollen nicht beanstandet, jetzt aber müsste sie auf einmal in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Da er freundlich war und gemerkt hat dass das Ding schon 15 Jahre auf dem Buckel hat gabs dann „bloss“ einen kleinen Vermerk in den Papieren, nächste Jahr muss es gerichtet sein.
Ich hab keine Lust auf diese Diskussionen und Überraschungen, machs dann lieber gleich richtig mit der Eintragung und es gibt nachher kein Gemäcker.
- Könnte man den QL7 eigentlich in die Papiere eintragen lassen da er dieses ECE Dings Zeichen hat?
- Braucht man dafür dann ein Schreiben?
- Gibt es bei irgend jemandem ein Gutachten, Zertifizierung, … ?
Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Büroleute erwarten dass ich denen den SW auf den Tisch lege, die wollen sicher was zum drauf Stempeln.